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Allgemeine Geschäftsbedingungen von igreen media

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend "AGB" genannt) gelten für alle Leistungen von igreen media sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen sind für igreen media nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von igreen media bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kunden.

Mit Erteilung eines Auftrages, spätestens jedoch mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistungen von igreen media erkennt der Kunde die AGB von igreen media an. Entgegenstehenden Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.


Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder an igreen media erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmung § 2 UrhG der 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

Für die Entwürfe und Werkzeichnungen bei igreen media als geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von igreen media und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm igreen media in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.


Vergütung

Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

  • dem Entwurfshonorar für Konzepte
  • dem Honorar für die technische Realisierung des Entwurfes
  • dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
  • dem Werkzeichnungshonorar
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.

Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, welche igreen media für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.


Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

igreen media ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat igreen media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von igreen media geändert werden.


Korrektur und Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten von igreen media werden 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. igreen media ist berechtigt diese Produkte zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden und - nach Absprache mit dem Kunden - einen Urhebervermerk anzubringen.


Haftung

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen haftet igreen media lediglich für grobe Fahrlässigkeit.

Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet igreen media nicht.

Soweit igreen media notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von igreen media. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Für alle auf der Homepage von igreen media gesetzten Links gilt: Alle genannten Warenzeichen und Marken sind Besitz ihrer jeweilig registrierten Eigentümer. Igreen media hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten.


Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Igreen media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.


Allgemeines

Erfüllungsort für beide Seiten ist Altenkirchen. Gegenüber Unternehmern wird der Gerichtsstand Altenkirchen vereinbart. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

 
igreen media | Jonathan Fieber | fieber(at)igreen.de | Mob. 0171-4974411